AuditFlowAI

Nachweismatrix

Je Prüfpunkt: Anforderung, gefundene Nachweise mit Fundstelle und Begründung, Lücken und Widersprüche. Jede KI-Aussage lässt sich bis zum Dokument zurückverfolgen.

A1 · Kontext und Ziele der Weiterbildungsinstitution

Die Geschäftsleitung legt eine Beschreibung des Kontextes vor, pflegt eine transparente Kommunikation mit allen Anspruchsgruppen, berücksichtigt deren Anforderungen an die Qualität des Weiterbildungsangebots und beobachtet Entwicklungen und Trends im Bereich Weiterbildung und in der Gesellschaft. Die strategischen Ziele sind auf den spezifischen Kontext bezogen, das Weiterbildungsangebot wird entsprechend der Umfeldanalyse entwickelt und angepasst, und es findet ein regelmässiger Austausch mit den Beteiligten statt.

teilweise nachgewiesen

Noch kein Nachweis zugeordnet. Der Prüfpunkt bleibt offen.

Vorgeschlagene Fragen

  • Wie haben Sie die relevanten Kontextfaktoren und Anspruchsgruppen ermittelt, und welche Folgerungen haben Sie daraus für Ihre strategischen Ziele gezogen?
  • Welche Anspruchsgruppen sind für Ihre Institution besonders bedeutsam, und wie pflegen Sie den Austausch mit ihnen konkret?
  • Wie spiegeln sich gesellschaftliche oder fachliche Entwicklungen, die Sie beobachten, in Ihrem aktuellen Weiterbildungsangebot wider?
  • Wann wurde die Umfeldanalyse zuletzt aktualisiert, und was hat sich dadurch an Ihrer strategischen Ausrichtung verändert?

Auditorhinweis: Der Auditor prüft, ob die Anspruchsgruppen- und Umfeldanalyse konkrete Daten enthält und nachvollziehbar zeigt, wie die Erkenntnisse gewonnen wurden. Er achtet darauf, ob die strategischen Ziele explizit auf den beschriebenen Kontext bezogen sind oder ob Analyse und Ziele unverbunden nebeneinanderstehen. Ein Warnsignal ist eine allgemein gehaltene SWOT-Liste ohne Folgerungen oder strategische Ziele, die erkennbar unabhängig von der Analyse formuliert wurden. Der Auditor prüft ausserdem, ob ein regelmässiger Austausch mit Anspruchsgruppen belegt ist oder nur behauptet wird.

A2 · Leitbild und andragogische Leitideen

Das Leitbild zeigt das Selbstverständnis der Institution, beschreibt grundlegende Werte und Haltungen sowie die angestrebte Organisationskultur, unterstützt die Umsetzung von Vision und Mission und wird periodisch erneuert. Die andragogischen Leitideen stützen sich auf ein Bildungs- und Menschenverständnis sowie aktuelle Lernerkenntnisse, beinhalten didaktische Prinzipien und Leitlinien für wirksame Lern-Settings mit Erwachsenen und werden regelmässig überprüft und weiterentwickelt.

teilweise nachgewiesen

Noch kein Nachweis zugeordnet. Der Prüfpunkt bleibt offen.

Vorgeschlagene Fragen

  • Wie kommunizieren Sie das Leitbild und die andragogischen Leitideen intern an Ihre Ausbildenden und Lernbegleitenden?
  • Welche konkreten didaktischen Prinzipien leiten sich aus Ihren andragogischen Leitideen ab, und wie zeigen sich diese in der Unterrichtsgestaltung?
  • Wann haben Sie Leitbild oder andragogische Leitideen zuletzt überprüft, und was hat zu Anpassungen geführt?
  • Wie stellen Sie sicher, dass neue Mitarbeitende das Leitbild und die didaktischen Leitlinien kennen und danach handeln?

Auditorhinweis: Der Auditor prüft, ob das Leitbild tatsächlich Werte, Selbstverständnis und Entwicklungsperspektive enthält und nicht bloss eine Marketingbroschüre ist. Er schaut, ob die andragogischen Leitideen konkrete didaktische Prinzipien formulieren und ob diese in den Weiterbildungskonzepten wiederzufinden sind. Ein Scheinerfüllungsindiz ist, wenn Ausbildende im Gespräch die andragogischen Leitideen nicht kennen oder nicht erklären können, wie sie diese in ihrer Praxis umsetzen. Der Auditor prüft auch, ob Leitbild und Leitideen periodisch überprüft und angepasst werden.

A3 · Organisation

Die Geschäftsleitung legt Vorgaben für die Organisationsstrukturen fest, definiert Aufgaben und Verantwortlichkeiten in Funktions- oder Rollenbeschrieben, stellt die Organisationsstrukturen nachvollziehbar dar, erstellt Richtlinien für Entscheidungsprozesse und bestimmt die Aufgaben der Führungsgremien. Die Organisations- und Projektformen sind angepasst an Kontext, Ziele, Weiterbildungsangebot und Ressourcen und ermöglichen eine Balance zwischen Entwicklung und Stabilisierung.

teilweise nachgewiesen
02_Organigramm_2026.pdfteilweise nachgewiesen

Das Dokument stellt die Organisationsstruktur mit Funktionen, Namen und Stellvertretungen für beide Standorte nachvollziehbar dar. Es fehlen jedoch Angaben zu Funktions- oder Rollenbeschrieben, Richtlinien für Entscheidungsprozesse und Aufgaben der Führungsgremien. Das Organigramm hat den Stand 1. Januar 2026 und wurde am 8. Januar 2026 freigegeben; es ist somit zum heutigen Datum (30. Juli 2026) noch innerhalb des deklarierten Gültigkeitsjahres.

Stand 1. Januar 2026. Gültig für beide Standorte.

Lücke: Funktions- oder Rollenbeschriebe, Richtlinien für Entscheidungsprozesse und Aufgaben der Führungsgremien sind im Dokument nicht enthalten.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.85 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

03_Prozess_Kursentwicklung_V3.pdfteilweise nachgewiesen

Das Dokument definiert Verantwortlichkeiten und Rollen für den Prozess Kursentwicklung (Bereichsleitung Bildung, Geschäftsleitung, Kursadministration, Dozierende) und weist eine Prozessverantwortung aus. Es handelt sich jedoch nur um einen Teilprozess; eine umfassende Darstellung der Organisationsstrukturen fehlt im Dokument.

Version 3 · Prozessverantwortung: Bereichsleitung Bildung

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.75 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

09_Reklamationsprozess.pdfteilweise nachgewiesen

Das Dokument definiert Verantwortlichkeiten für einzelne Prozessschritte (Sekretariat, Bereichsleitung Bildung, Qualitätsleitung, Geschäftsleitung) und zeigt damit Aufgabenverteilungen auf. Es handelt sich jedoch nur um einen Teilausschnitt der Organisationsstruktur; ein vollständiges Organigramm oder Funktionsbeschriebe sind nicht enthalten.

Verantwortlich: Sekretariat / Bereichsleitung Bildung / Qualitätsleitung / Geschäftsleitung

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.70 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

Vorgeschlagene Fragen

  • Wie stellen Sie sicher, dass Funktions- und Rollenbeschriebe aktuell gehalten werden, und wer ist dafür verantwortlich?
  • Wie sind Entscheidungsprozesse in Ihrer Institution geregelt, und wer hat bei welchen Entscheidungen das letzte Wort?
  • Wie überprüfen Sie, ob Ihre Organisationsstrukturen noch zu Ihren aktuellen Zielen und Ihrem Angebot passen?
  • Wie werden Erfahrungen von Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Rollen bei der Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen einbezogen?

Auditorhinweis: Der Auditor prüft, ob das Organigramm aktuell ist und ob die Funktions- oder Rollenbeschriebe tatsächlich alle wesentlichen Funktionsträger abdecken, einschliesslich Qualitätsverantwortlicher und Angebotsleitender. Er achtet darauf, ob aus den Beschrieben hervorgeht, welche Kompetenzen in Entscheidungsprozessen bei welcher Funktion liegen. Ein Scheinerfüllungsindiz ist, wenn Mitarbeitende im Gespräch ihre eigenen Verantwortlichkeiten nicht klar benennen können oder wenn Beschriebe offensichtlich veraltet sind. Der Auditor prüft zudem, ob Richtlinien für Entscheidungsprozesse auch Krisenszenarien berücksichtigen.

A4 · Management der Unternehmensaktivitäten

Die Geschäftsleitung legt den Rahmen für Planung, Steuerung und Kontrolle fest, definiert Organisations- und Qualitätsziele, integriert die jährliche Selbstevaluation gemäss den 19 eduQua-Kriterien und stellt die nötigen Ressourcen zur Verfügung. Die Überprüfung der Leistungen umfasst Ergebnisse aus internen und externen Audits, Evaluationen, Beschwerden sowie vorgegebene Kenngrössen wie Teilnehmendenlektionen, Wiederanmeldungsquote und Aussteigerquote.

teilweise nachgewiesen
03_Prozess_Kursentwicklung_V3.pdfteilweise nachgewiesen

Der Prozess zeigt eine strukturierte Planung und Steuerung der Kursentwicklung mit definierten Schritten, Verantwortlichkeiten und Freigabemechanismen durch die Geschäftsleitung. Eine Versionsführung mit Freigabedokumentation ist vorhanden. Die Überprüfungsfrist (März 2025) ist jedoch per heutigem Datum (30.07.2026) um mehr als 16 Monate überschritten, was einen Mangel darstellt.

Nächste Überprüfung: März 2025 (Überprüfungsrhythmus: 12 Monate)

Lücke: Die nächste Überprüfung war für März 2025 festgelegt; per 30.07.2026 ist diese Frist um über 16 Monate überschritten. Eine aktualisierte Version ist nicht dokumentiert.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.90 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

06_Managementbewertung_2024.pdfteilweise nachgewiesen

Die Managementbewertung dokumentiert die Zielerreichung mit definierten Kennzahlen und leitet Entscheide ab. Eine vollständige Beschreibung der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollrahmen sowie der Ressourcenbereitstellung fehlt im Dokument. Die Überprüfung von Leistungen anhand von Teilnehmendenlektionen, Wiederanmeldungsquote und Aussteigerquote ist nicht enthalten.

Ziel Zielwert Ist Beurteilung Teilnehmendenzufriedenheit 4,5 von 5 4,4 von 5 knapp verfehlt Rücklaufquote Feedback 75 % 79 % erreicht Weiterempfehlungsquote 90 % 91 % erreicht Antwortfrist Reklamationen 5 Arbeitstage 6,8 Arbeitstage verfehlt Abgeschlossene Weiterbildungen alle Dozierenden 26 von 30 teilweise erreicht

Lücke: Kennzahlen wie Teilnehmendenlektionen, Wiederanmeldungsquote und Aussteigerquote fehlen; Ressourcenbereitstellung wird nicht thematisiert.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.75 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

07_Auditbericht_2025.pdfteilweise nachgewiesen

Die Managementbewertung behandelt Ziele und Kennzahlen nachvollziehbar, was positiv festgestellt wurde. Jedoch fehlt eine Beurteilung, ob die im Vorjahr beschlossenen Massnahmen tatsächlich gewirkt haben. Die Massnahme zur Erweiterung der Managementbewertung (Termin 28.02.2026) ist zum heutigen Datum abgelaufen und ein Umsetzungsnachweis fehlt.

Die Bewertung behandelt Ziele und Kennzahlen nachvollziehbar. Eine Beurteilung, ob die im Vorjahr beschlossenen Massnahmen tatsächlich gewirkt haben, ist nicht enthalten.

Lücke: Massnahme 3 (Managementbewertung um Wirksamkeitsbeurteilung erweitern, Termin 28.02.2026) ist abgelaufen; Umsetzungsnachweis fehlt.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.87 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

09_Reklamationsprozess.pdfteilweise nachgewiesen

Der Prozess beschreibt einen definierten Ablauf mit Fristen und Eskalationsregeln, was auf ein geregeltes Management von Unternehmensaktivitäten hinweist. Beschwerden als Kenngrösse für die Leistungsüberprüfung werden durch die Reklamationsliste und die Ursachenermittlung abgedeckt. Eine umfassende Steuerungs- und Kontrollstruktur ist jedoch nicht dargestellt.

Ursache ermitteln und beurteilen / Bei Bedarf Korrekturmassnahme festlegen und im Massnahmenplan erfassen / Wirksamkeit der Massnahme überprüfen

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.75 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

10_Reklamationsliste_2025.xlsxteilweise nachgewiesen

Die Reklamationsliste liefert indirekte Hinweise auf Managementprozesse, insbesondere durch die Auswertungskennzahlen und die dokumentierten Massnahmen. Allerdings zeigt Fall 10, dass eine zugesagte Massnahme (aus Fall 4) nicht wirksam umgesetzt wurde, was auf Lücken in der Steuerung und Kontrolle von Massnahmen hindeutet.

Massnahme aus Fall 4 nicht wirksam

Lücke: Die Massnahme aus Fall 4 ('Unterlagen in Überarbeitung') wurde laut Fall 10 nicht wirksam umgesetzt — eine zugesagte Massnahme wurde nachweislich nicht erfüllt.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.75 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

05_Teilnehmendenfeedback_2025.xlsxnoch zu prüfen

Der Vergleich Gesamtdurchschnitt 2025 (4.7) mit Vorjahr (4.4) deutet auf eine Überprüfung der Leistungen hin, wie sie im Rahmen des Managements der Unternehmensaktivitäten erwartet wird. Ob dies in eine formale Selbstevaluation gemäss eduQua-Kriterien eingebettet ist, lässt sich aus dem Dokument nicht abschliessend beurteilen.

Gesamtdurchschnitt (1–5) | 4.7 Gesamtdurchschnitt Vorjahr | 4.4

Lücke: Keine Belege für eine formale Einbettung in die jährliche Selbstevaluation oder Ableitung von Qualitätszielen.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.65 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

Vorgeschlagene Fragen

  • Wie nutzen Sie die jährliche Selbstevaluation konkret für die Steuerung Ihrer Institution, und welche Massnahmen haben Sie im letzten Jahr daraus abgeleitet?
  • Welche Kenngrössen erheben Sie regelmässig, und wie interpretieren Sie diese für Ihre Qualitätsentwicklung?
  • Wie fliessen Ergebnisse aus externen Überprüfungen und Beschwerden in Ihre Planung ein?
  • Für welchen Zeitraum definieren Sie Ihre prioritären Ziele, und wie überprüfen Sie deren Erreichung?

Feststellung 2025

  • positiv: Qualitätsziele messbar formuliert
  • verbesserungspotenzial: Managementbewertung ohne Beurteilung früherer Massnahmen

Auditorhinweis: Der Auditor prüft, ob die Selbstevaluation alle 19 eduQua-Kriterien abdeckt und ob sie als echtes Führungsinstrument genutzt wird – erkennbar daran, dass daraus konkrete Verbesserungsmassnahmen abgeleitet und dokumentiert sind. Er schaut, ob die vorgegebenen Kenngrössen (Teilnehmendenlektionen, Wiederanmeldungsquote, Aussteigerquote) tatsächlich erhoben und interpretiert werden. Ein Scheinerfüllungsindiz ist eine Selbstevaluation, die nur für das Audit erstellt wurde und keine Verbindung zur laufenden Planung und Steuerung aufweist. Der Auditor prüft auch, ob Ergebnisse aus externen Audits und Beschwerden systematisch einbezogen werden.

A5 · Umgang mit Risiken und Chancen

Die Geschäftsleitung berücksichtigt personelle, organisatorische, technologische und finanzielle Risiken und Chancen, identifiziert und bewertet diese, überwacht relevante Risiken und ergreift präventive Massnahmen. Bei Risikoereignissen werden Massnahmen zur Schadensbegrenzung umgesetzt, eine Fehlerkultur wird unterstützt und eine gesetzeskonforme Finanzverwaltung sichergestellt.

teilweise nachgewiesen
03_Prozess_Kursentwicklung_V3.pdfteilweise nachgewiesen

Das Dokument enthält eine Risikotabelle mit identifizierten Risiken und zugeordneten Kontrollen für den Kursentwicklungsprozess. Es werden jedoch nur prozessspezifische Risiken behandelt; personelle, finanzielle und technologische Risiken auf institutioneller Ebene sind nicht abgedeckt.

Risiko: Lernziele entsprechen nicht dem Bedarf / Unterlagen fachlich veraltet / Dozierende nicht ausreichend qualifiziert

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.80 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

10_Reklamationsliste_2025.xlsxteilweise nachgewiesen

Die Reklamationsliste dokumentiert Risikoereignisse (z. B. veraltete Unterlagen, Raumprobleme, Dozentenausfall) und die ergriffenen Massnahmen. Fall 10 belegt jedoch, dass eine Massnahme zur Schadensbegrenzung (Überarbeitung der Unterlagen aus Fall 4) nicht wirksam war, was auf eine unzureichende Überwachung von Massnahmen hindeutet.

4 | 18.03.2025 | Arbeitssicherheit für Vorgesetzte | Unterlagen stimmen nicht mit Vortrag überein | 01.04.2025 | 10 | nein | Unterlagen in Überarbeitung … 10 | 07.10.2025 | Arbeitssicherheit für Vorgesetzte | Erneut veraltete Unterlagen | 22.10.2025 | 11 | nein | Massnahme aus Fall 4 nicht wirksam

Lücke: Die Massnahme aus Fall 4 wurde nicht wirksam umgesetzt, was einen nachweisbaren Mangel in der Überwachung und Wirksamkeitsprüfung von Massnahmen darstellt.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.80 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

Vorgeschlagene Fragen

  • Wie gehen Sie vor, wenn ein identifiziertes Risiko tatsächlich eintritt, und können Sie ein konkretes Beispiel nennen?
  • Wie regelmässig überprüfen Sie Ihre Risikoliste, und wer ist in diesen Prozess einbezogen?
  • Welche präventiven Massnahmen haben Sie in den letzten zwölf Monaten aufgrund Ihrer Risikoanalyse ergriffen?
  • Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Finanzverwaltung gesetzeskonform ist, und welche Kontrollinstrumente setzen Sie dafür ein?

Auditorhinweis: Der Auditor prüft, ob die Risikoliste die vier Bereiche Personal, Organisation, Technologie und Finanzen abdeckt und ob Risiken nach Eintretenswahrscheinlichkeit und Schadensausmass bewertet sind. Er achtet darauf, ob Präventions- und Korrekturmassnahmen konkret und nachvollziehbar sind oder nur allgemein formuliert. Ein Scheinerfüllungsindiz ist eine Risikoliste, die offensichtlich nie aktualisiert wurde oder bei der keine Verbindung zu tatsächlich getroffenen Massnahmen besteht. Der Auditor prüft zudem, ob ein Revisionsbericht oder eine Erfolgsrechnung vorliegt und wie die Institution mit finanziellen Risiken umgeht.

A6 · Dokumentenlenkung und Datenschutz

Die Geschäftsleitung verantwortet die erforderliche dokumentierte Information, lenkt Identifikation, Verfügbarkeit und Aufbewahrung der Dokumente und stellt die Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben sicher. Die Institution verfügt über ein Datenschutzreglement, das Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden schützt, Datenverlust und unbefugten Zugriff verhindert und Nutzungsrechte bei Lernunterlagen einhält. Die Datensicherheit wird durch organisatorische und technische Massnahmen gewährleistet.

teilweise nachgewiesen
03_Prozess_Kursentwicklung_V3.pdfteilweise nachgewiesen

Das Dokument weist eine nachvollziehbare Versionsführung mit Datum, Änderungsbeschreibung und Freigabe auf, was auf eine gelenkte Dokumentation hinweist. Datenschutzaspekte und weitergehende Anforderungen der Dokumentenlenkung werden im Dokument nicht behandelt.

Version / Datum / Änderung / Freigabe: 1 / 14.02.2022 / Erstfassung / Geschäftsleitung; 2 / 09.11.2023 / Pilotdurchführung ergänzt / Geschäftsleitung; 3 / 05.03.2024 / Rollen präzisiert / Geschäftsleitung

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.75 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

06_Managementbewertung_2024.pdfteilweise nachgewiesen

Entscheid Nr. 1 sieht die Einführung einer zentralen Dokumentenablage vor, was auf eine erkannte Lücke in der Dokumentenlenkung hinweist. Datenschutz, Datensicherheit und ein Datenschutzreglement werden im Dokument nicht thematisiert. Der Termin Q2 2025 für die zentrale Dokumentenablage ist abgelaufen (heutiges Datum: 2026-07-30), ohne dass eine Umsetzung belegt ist.

1 Zentrale Dokumentenablage einführen Qualitätsleitung Q2 2025

Lücke: Der Termin Q2 2025 für die Einführung der zentralen Dokumentenablage ist abgelaufen; eine Umsetzung ist nicht belegt. Datenschutzreglement und Datensicherheitsmassnahmen werden nicht erwähnt.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.85 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

07_Auditbericht_2025.pdfteilweise nachgewiesen

Die zentrale Dokumentenablage ist eingeführt und wird genutzt, was positiv vermerkt wird. Jedoch wurden bei zwei Dokumenten Mängel in der Versionskennzeichnung festgestellt, und die Massnahme zur Vereinheitlichung (Termin 31.12.2025) ist zum heutigen Datum (2026-07-30) längst fällig und abgelaufen – ob sie umgesetzt wurde, ist im Dokument nicht belegt.

Die im Vorjahr vereinbarte zentrale Dokumentenablage ist eingeführt und wird von allen geprüften Bereichen genutzt. [...] Bei zwei Dokumenten war die geltende Fassung anhand der Versionskennzeichnung nicht eindeutig erkennbar.

Lücke: Massnahme 1 (Versionskennzeichnung vereinheitlichen, Termin 31.12.2025) ist abgelaufen; Umsetzungsnachweis fehlt im Dokument.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.85 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

08_Massnahmenplan_2025.xlsxteilweise nachgewiesen

Massnahme 1 zur Versionskennzeichnung wurde abgeschlossen und mit einer Stichprobe von fünf Dokumenten belegt, was auf Dokumentenlenkung hinweist. Die Massnahme ist per 12.12.2025 abgeschlossen und die Frist (31.12.2025) wurde eingehalten. Ob das gesamte Dokumentenlenkungssystem den Normanforderungen genügt, lässt sich aus diesem Eintrag allein nicht abschliessend beurteilen.

Versionskennzeichnung vereinheitlichen | abgeschlossen | 12.12.2025 | Stichprobe von fünf Dokumenten, Kopfzeile einheitlich

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.75 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

09_Reklamationsprozess.pdfteilweise nachgewiesen

Das Dokument ist versioniert (Version 2, freigegeben 03.02.2025) und weist eine definierte Überprüfungsfrist aus, was auf eine geregelte Dokumentenlenkung hindeutet. Datenschutzaspekte oder ein Datenschutzreglement werden im Dokument nicht thematisiert.

Version 2 · freigegeben am 3. Februar 2025 durch die Geschäftsleitung · nächste Überprüfung Februar 2027

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.70 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

Vorgeschlagene Fragen

  • Wie stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden die Datenschutzregeln kennen und einhalten, und wie werden neue Mitarbeitende eingeführt?
  • Welche technischen und organisatorischen Massnahmen haben Sie getroffen, um Datenverlust und unbefugten Zugriff zu verhindern?
  • Wie können Teilnehmende auf die über sie gespeicherten Daten zugreifen, und wie ist dies geregelt?
  • Wie ist das Informations- und Wissensmanagement in Ihrer Institution organisiert, und wer ist für die Aktualisierung der Dokumente verantwortlich?

Feststellung 2025

  • beobachtung: Zentrale Ablage eingeführt, Versionskennzeichnung teilweise unklar
  • positiv: Zentrale Dokumentenablage konsequent umgesetzt

Auditorhinweis: Der Auditor prüft, ob ein Datenschutzreglement vorliegt, das sich auf das Bundesgesetz zum Datenschutz stützt und konkrete Bestimmungen zum Zugang der Teilnehmenden zu ihren Daten enthält. Er schaut, ob die Richtlinien zur Informations- und Datensicherheit technische und organisatorische Massnahmen umfassen und ob Mitarbeitende tatsächlich über den sicheren Umgang mit Daten informiert sind. Ein Scheinerfüllungsindiz ist, wenn Mitarbeitende im Gespräch die Datenschutzregeln nicht kennen oder wenn Dokumente zwar vorhanden, aber offensichtlich nicht gelebt werden. Der Auditor prüft auch, ob Nutzungsrechte bei Lernunterlagen geregelt sind.

B1 · Qualitätsmanagementsystem

Das Qualitätsmanagementsystem stellt die kontinuierliche Qualitätsentwicklung sicher, erfolgt entlang von Qualitätsregelkreisen mit definierten Zielen und Instrumenten, und Qualitätsverständnis sowie -ziele sind schriftlich festgelegt und allen Mitarbeitenden bekannt. Prozesse zur Qualitätssicherung sind verständlich definiert und werden intern überprüft. Die jährliche Selbstevaluation entlang der 19 eduQua-Kriterien bildet eine integrale Grundlage, und die Wirksamkeit des QMS wird regelmässig überprüft.

teilweise nachgewiesen
03_Prozess_Kursentwicklung_V3.pdfteilweise nachgewiesen

Der Prozess ist verständlich mit Schritten, Verantwortlichkeiten und Ergebnissen definiert und wird durch Freigaben der Geschäftsleitung kontrolliert. Die festgelegte Überprüfungsfrist (März 2025) ist per 30.07.2026 jedoch deutlich überschritten, was die Aktualität und Wirksamkeit des QMS-Prozesses in Frage stellt.

Nächste Überprüfung: März 2025 (Überprüfungsrhythmus: 12 Monate)

Lücke: Die Überprüfung hätte im März 2025 stattfinden müssen; per 30.07.2026 liegt keine dokumentierte Überprüfung vor. Dies stellt einen Mangel in der Prozessüberwachung dar.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.90 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

06_Managementbewertung_2024.pdfteilweise nachgewiesen

Die Managementbewertung selbst ist ein Instrument des Qualitätsregelkreises und dokumentiert Zielerreichung, Abweichungen und Massnahmen. Eine explizite Beschreibung des QMS, der jährlichen Selbstevaluation gemäss den 19 eduQua-Kriterien oder der Wirksamkeitsprüfung des QMS fehlt jedoch. Die nächste Managementbewertung ist terminiert, was auf einen definierten Rhythmus hinweist.

Die nächste Managementbewertung ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen.

Lücke: Die jährliche Selbstevaluation gemäss den 19 eduQua-Kriterien wird nicht erwähnt; Wirksamkeitsprüfung des QMS nicht dokumentiert. Zudem ist die nächste Managementbewertung für Q4 2025 vorgesehen, dieses Datum liegt in der Vergangenheit (heutiges Datum: 2026-07-30), ohne dass eine Durchführung belegt ist.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.80 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

07_Auditbericht_2025.pdfteilweise nachgewiesen

Die Qualitätsziele sind neu mit Kennzahlen und Zielwerten hinterlegt, was als positive Feststellung vermerkt ist. Die Wirksamkeit des QMS wird im Rahmen der Managementbewertung überprüft, jedoch fehlt darin eine Beurteilung der Wirksamkeit vorjähriger Massnahmen, was als Verbesserungspotenzial festgehalten wurde.

Die Qualitätsziele sind neu mit Kennzahlen und Zielwerten hinterlegt. [...] Eine Beurteilung, ob die im Vorjahr beschlossenen Massnahmen tatsächlich gewirkt haben, ist nicht enthalten.

Lücke: Die Wirksamkeitsbeurteilung vorjähriger Massnahmen fehlt in der Managementbewertung.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.82 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

08_Massnahmenplan_2025.xlsxteilweise nachgewiesen

Massnahme 3 zur Erweiterung der Managementbewertung um eine Wirksamkeitsbeurteilung wurde fristgerecht per 20.02.2026 abgeschlossen (Frist 28.02.2026) und mit einer angepassten Vorlage Version 2 belegt. Massnahme 4 zur Wirksamkeitskontrolle für externe Dozierende ist hingegen mit Fälligkeit 31.03.2026 noch offen; das heutige Datum ist 30.07.2026, womit die Frist um rund vier Monate überschritten ist.

Managementbewertung um Wirksamkeitsbeurteilung erweitern | abgeschlossen | 20.02.2026 | Angepasste Vorlage Version 2 | Wirksamkeitskontrolle für externe Dozierende definieren | 31.03.2026 | offen

Lücke: Massnahme 4 (Wirksamkeitskontrolle für externe Dozierende) ist mit Fälligkeit 31.03.2026 offen; das heutige Datum 30.07.2026 liegt rund vier Monate nach Fälligkeit. Die Massnahme ist weder als abgeschlossen markiert noch ist ein Nachweis vorhanden.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.88 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

09_Reklamationsprozess.pdfteilweise nachgewiesen

Der Reklamationsprozess ist ein dokumentierter Qualitätssicherungsprozess mit definierten Schritten, Fristen, Verantwortlichkeiten und einer Wirksamkeitsprüfung von Korrekturmassnahmen. Dies entspricht einem Qualitätsregelkreis. Die nächste Überprüfung ist für Februar 2027 festgelegt, was zum heutigen Datum (30.07.2026) noch nicht fällig ist.

nächste Überprüfung Februar 2027 / Wirksamkeit der Massnahme überprüfen / Bei Bedarf Korrekturmassnahme festlegen und im Massnahmenplan erfassen

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.80 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

10_Reklamationsliste_2025.xlsxteilweise nachgewiesen

Die systematische Erfassung und Auswertung von Reklamationen mit Kennzahlen (Einhaltungsquote, Durchschnittliche Antwortzeit) deutet auf einen definierten Qualitätsprozess hin. Jedoch fehlen Angaben zu definierten Fristen, Qualitätszielen oder Regelkreisen, und die Wirksamkeit von Massnahmen wird nicht konsequent überprüft (vgl. Fall 10).

Einhaltungsquote | 75 % | Durchschnittliche Antwortzeit | 4,9 Arbeitstage | Längste Antwortzeit | 11 Arbeitstage

Lücke: Das Dokument enthält keine Angabe zu einer definierten Frist (z. B. maximale Arbeitstage), gegen die die Einhaltungsquote gemessen wird. Zudem ist die Wirksamkeitsprüfung von Massnahmen lückenhaft (Fall 10).

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.70 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

Vorgeschlagene Fragen

  • Wie ist Ihr Qualitätsmanagementsystem aufgebaut, und wie stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden ihre Rolle darin kennen?
  • Können Sie ein konkretes Qualitätsprojekt beschreiben, das Sie in den letzten Jahren durchgeführt haben, und welche Konsequenzen haben Sie daraus gezogen?
  • Wie ist der Qualitätsregelkreis in Ihrer Institution konkret ausgestaltet, und wer trägt die Verantwortung für die einzelnen Schritte?
  • Wie nutzen Sie die jährliche Selbstevaluation, um Qualitätsziele zu setzen und deren Erreichung zu überprüfen?

Auditorhinweis: Der Auditor prüft, ob das Qualitätskonzept einen vollständigen Qualitätsregelkreis beschreibt – mit Zielsetzung, Instrumenten, Evaluationsverfahren und Konsequenzen – und ob dieser tatsächlich gelebt wird. Er schaut, ob mindestens ein dokumentiertes Qualitätsprojekt vorliegt, das zeigt, wie Qualitätsziele systematisch verfolgt, umgesetzt und überprüft wurden. Ein Scheinerfüllungsindiz ist ein QMS, das nur auf dem Papier existiert und bei dem Mitarbeitende ihre eigene Rolle darin nicht beschreiben können. Der Auditor prüft auch, ob die Selbstevaluation als zentrales Element des QMS erkennbar mit der Unternehmenssteuerung verknüpft ist.

C1 · Anforderungsprofile und Qualifikation

Das eingesetzte Weiterbildungspersonal erfüllt fachliche und erwachsenenbildnerische Anforderungen und weist die geforderten formalen Abschlüsse nach. Bei der Erstzertifizierung müssen mindestens eine Person bzw. 10 % der Ausbildenden mit mehr als 150 Stunden Tätigkeit pro Jahr ein SVEB-Zertifikat oder Analoges besitzen. Bei der Rezertifizierung müssen mindestens 80 % dieser Personen über ein SVEB-Zertifikat oder Analoges verfügen; neue Ausbildende müssen dieses spätestens 3 Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit erwerben.

teilweise nachgewiesen
03_Prozess_Kursentwicklung_V3.pdfteilweise nachgewiesen

Schritt 4 sieht eine Qualifikationsprüfung der Dozierenden vor und das Ergebnis ist ein dokumentierter Qualifikationsnachweis. Das Dokument macht jedoch keine Aussagen zu spezifischen Anforderungen wie SVEB-Zertifikat oder Prozentvorgaben gemäss Norm.

Dozierende auswählen und Qualifikation prüfen / Bereichsleitung Bildung / Qualifikationsnachweis

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.75 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

08_Massnahmenplan_2025.xlsxteilweise nachgewiesen

Massnahme 4 zur Definition einer Wirksamkeitskontrolle für externe Dozierende betrifft direkt die Anforderungsprofile und Qualifikationsnachweise des Weiterbildungspersonals. Die Massnahme ist mit Fälligkeit 31.03.2026 offen und damit zum heutigen Datum 30.07.2026 überfällig, ohne dass ein Abschluss oder Nachweis dokumentiert ist.

Wirksamkeitskontrolle für externe Dozierende definieren | Audit 2025, Prüfpunkt 5 | Geschäftsleitung | 31.03.2026 | offen

Lücke: Die Massnahme zur Wirksamkeitskontrolle für externe Dozierende ist per 31.03.2026 fällig und offen; zum heutigen Datum 30.07.2026 ist die Frist um rund vier Monate überschritten ohne Nachweis einer Umsetzung.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.85 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

04_Weiterbildungsmatrix_2025.xlsxnicht nachgewiesen

Das Dokument enthält keine Angaben zu formalen Abschlüssen, SVEB-Zertifikaten oder analogen Qualifikationen des eingesetzten Weiterbildungspersonals. Es werden lediglich Weiterbildungsmassnahmen des Jahres 2025 aufgeführt, nicht aber die geforderten Grundqualifikationen.

Name | Funktion | Anstellung | Weiterbildung 2025 | Datum | Umfang (h) | Teilnahme belegt | Wirksamkeitskontrolle | Datum Kontrolle | Durchgeführt von

Lücke: Anforderungsprofile und formale Qualifikationsnachweise (z. B. SVEB-Zertifikat) sind im Dokument nicht enthalten.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.85 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

Vorgeschlagene Fragen

  • Wie ermitteln Sie die Kontaktstunden Ihrer Ausbildenden und Lernbegleitenden, und wie stellen Sie sicher, dass die Angaben vollständig und korrekt sind?
  • Welche Massnahmen ergreifen Sie, wenn neu eingestellte Ausbildende das SVEB-Zertifikat noch nicht besitzen?
  • Wie überprüfen Sie, ob die fachlichen und erwachsenenbildnerischen Qualifikationen Ihrer Ausbildenden den Anforderungsprofilen entsprechen?
  • Wie begleiten Sie Ausbildende ohne erwachsenenbildnerische Qualifikation in ihrer Tätigkeit, bis sie die geforderte Qualifikation erworben haben?

Feststellung 2025

  • verbesserungspotenzial: Wirksamkeitskontrolle bei externen Dozierenden nicht geregelt

Auditorhinweis: Der Auditor prüft die Liste aller Ausbildenden und Lernbegleitenden auf Vollständigkeit und achtet darauf, ob die Einteilung nach der Grenze von 150 Kontaktstunden pro Jahr korrekt vorgenommen wurde. Er überprüft, ob die geforderten Quoten für das SVEB-Zertifikat oder analoge Qualifikationen erfüllt sind, und prüft bei analogen Qualifikationen, ob die drei Bedingungen (vergleichbare Kompetenzen, vergleichbarer Umfang, mindestens 150 Stunden Praxis über zwei Jahre) nachgewiesen sind. Ein Scheinerfüllungsindiz ist, wenn Kontaktstunden systematisch zu tief ausgewiesen werden, um die Qualifikationspflicht zu umgehen. Bei der Rezertifizierung prüft der Auditor, ob neue Ausbildende einen Plan zur Erlangung des SVEB-Zertifikats innerhalb von drei Jahren haben.

C2 · Entwicklungsmassnahmen und Weiterbildung des Personals

Die Förderung des Weiterbildungspersonals orientiert sich an einem internen Aus- und Weiterbildungskonzept oder einer konkreten Planung, stützt sich auf die Erfassung von Bedarf und Bedürfnissen, berücksichtigt aktuelle fachliche und didaktische Entwicklungen und beinhaltet geeignete Gefässe für Austausch und kollegiale Beratung. Die Reflexion des eigenen Handelns aufgrund von Feedbacks wird gefördert.

teilweise nachgewiesen
04_Weiterbildungsmatrix_2025.xlsxteilweise nachgewiesen

Die Matrix dokumentiert für 10 Mitarbeitende Weiterbildungen im Jahr 2025 mit Datum, Umfang, Teilnahmebeleg und Wirksamkeitskontrolle. Für Claudia Rüegg (Moderationstechnik, 13.10.2025) und Simon Baumgartner (Vertragsrecht in der Bildung, 27.11.2025) ist die Wirksamkeitskontrolle als 'offen' vermerkt. Gemäss interner Regelung muss die Kontrolle innerhalb von drei Monaten nach Abschluss erfolgen; für Rüegg wäre die Frist am 13.01.2026 und für Baumgartner am 27.02.2026 abgelaufen – beide Fristen sind per Heutigem Datum (30.07.2026) längst überschritten, ohne dass eine Kontrolle dokumentiert ist.

Claudia Rüegg | Dozentin Kommunikation | extern | Moderationstechnik | 13.10.2025 | 16 | ja | offen Simon Baumgartner | Dozent Recht | extern | Vertragsrecht in der Bildung | 27.11.2025 | 8 | ja | offen Die Wirksamkeitskontrolle erfolgt gemäss interner Regelung innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Weiterbildung durch Unterrichtsbesuch und Kurzgespräch.

Lücke: Für Claudia Rüegg (Frist abgelaufen 13.01.2026) und Simon Baumgartner (Frist abgelaufen 27.02.2026) ist die Wirksamkeitskontrolle per 30.07.2026 noch immer offen und damit die interne Drei-Monats-Frist massiv überschritten.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.88 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

06_Managementbewertung_2024.pdfteilweise nachgewiesen

Das Dokument hält fest, dass 26 von 30 Dozierenden abgeschlossene Weiterbildungen vorweisen, was auf eine Planung und Erfassung von Weiterbildungsmassnahmen hindeutet. Ein Weiterbildungskonzept, Bedarfserfassung oder Austauschgefässe werden jedoch nicht beschrieben.

Abgeschlossene Weiterbildungen alle Dozierenden 26 von 30 teilweise erreicht

Lücke: Ein internes Aus- und Weiterbildungskonzept sowie Instrumente zur Bedarfserfassung und kollegialen Beratung werden nicht erwähnt.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.70 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

07_Auditbericht_2025.pdfteilweise nachgewiesen

Für interne Mitarbeitende besteht eine dokumentierte Wirksamkeitskontrolle absolvierter Weiterbildungen. Für externe Dozierende fehlt ein vergleichbares Vorgehen, was als Verbesserungspotenzial festgehalten wurde. Die Massnahme zur Definition der Wirksamkeitskontrolle für externe Dozierende (Termin 31.03.2026) ist zum heutigen Datum abgelaufen und ein Umsetzungsnachweis fehlt.

Für interne Mitarbeitende besteht eine dokumentierte Wirksamkeitskontrolle absolvierter Weiterbildungen. Für externe Dozierende ist ein vergleichbares Vorgehen nicht festgelegt.

Lücke: Massnahme 4 (Wirksamkeitskontrolle für externe Dozierende definieren, Termin 31.03.2026) ist abgelaufen; Umsetzungsnachweis fehlt.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.88 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

Vorgeschlagene Fragen

  • Wie erfassen Sie den Weiterbildungsbedarf Ihrer Ausbildenden und Lernbegleitenden, und wie fliessen die Ergebnisse in die Planung ein?
  • Welche internen Austauschgefässe bieten Sie an, und wie stellen Sie sicher, dass diese regelmässig stattfinden?
  • Können Sie ein Beispiel nennen, wie eine besuchte Weiterbildung die Praxis eines Ausbildenden konkret verändert hat?
  • Wie fördern Sie die Reflexion des eigenen Handelns bei Ihren Ausbildenden und Lernbegleitenden?

Auditorhinweis: Der Auditor prüft, ob ein internes Aus- und Weiterbildungskonzept oder eine konkrete Planung vorliegt, die zeigt, wie Bedarf und Bedürfnisse erhoben und in Massnahmen umgesetzt werden. Er schaut, ob die Auflistung der besuchten Weiterbildungen der letzten zwölf Monate tatsächlich fachspezifische und erwachsenenbildungsrelevante Angebote enthält und ob interne Austauschgefässe wie Intervision oder kollegiale Beratung nachgewiesen sind. Ein Scheinerfüllungsindiz ist eine Weiterbildungsliste, die nur externe Kurse ohne Bezug zur Weiterbildungstätigkeit enthält, oder ein Konzept, das nie in konkrete Massnahmen mündet. Der Auditor prüft auch, ob die Reflexion des eigenen Handelns aufgrund von Feedbacks gefördert wird.

D1 · Entwicklung und Ausrichtung der Weiterbildungsangebote

Die Ausrichtung von Weiterbildungsangeboten orientiert sich an einem ermittelten Weiterbildungsbedarf, berücksichtigt gesellschaftliche und fachliche Entwicklungen sowie Bedürfnisse der Zielgruppen, stimmt mit der Angebotsstrategie überein und ist auf definierte Kompetenzen oder Ziele ausgerichtet. Die Festlegung der angestrebten Kompetenzen orientiert sich an Handlungssituationen und stützt sich auf ein Kompetenz- und Ressourcenmodell oder institutionelle Grundlagen ab.

teilweise nachgewiesen
03_Prozess_Kursentwicklung_V3.pdfteilweise nachgewiesen

Der Prozess beschreibt explizit die Bedarfserhebung als ersten Schritt sowie die Erstellung eines Grobkonzepts mit Lernzielen und Zielgruppe. Die Ausrichtung an gesellschaftlichen Entwicklungen und einem Kompetenzmodell wird nicht explizit erwähnt.

Bedarf erheben (Marktbeobachtung, Teilnehmendenrückmeldungen) / Bereichsleitung Bildung / Bedarfsnotiz; Grobkonzept mit Lernzielen und Zielgruppe erstellen / Bereichsleitung Bildung / Grobkonzept

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.80 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

Vorgeschlagene Fragen

  • Wie ermitteln Sie den Weiterbildungsbedarf für ein neues oder bestehendes Angebot, und welche Instrumente setzen Sie dabei ein?
  • Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Weiterbildungsangebote mit Ihrer Angebotsstrategie und den strategischen Zielen der Institution übereinstimmen?
  • Wie orientieren Sie sich bei der Festlegung der angestrebten Kompetenzen an konkreten Handlungssituationen der Zielgruppe?
  • Wie reagieren Sie, wenn eine Bedarfsanalyse zeigt, dass ein bestehendes Angebot nicht mehr den Bedürfnissen der Zielgruppe entspricht?

Auditorhinweis: Der Auditor prüft, ob die Weiterbildungskonzepte eine nachvollziehbare Bedarfsanalyse enthalten und ob die angestrebten Kompetenzen oder Ziele daraus abgeleitet sind. Er schaut, ob das Vorgehen zur Ermittlung von Bedarf und Bedürfnissen beschrieben ist und ob konkrete Instrumente und Resultate dokumentiert sind. Ein Scheinerfüllungsindiz ist ein Konzept, das Kompetenzziele formuliert, ohne zu zeigen, wie diese aus einer Bedarfsanalyse entstanden sind. Der Auditor prüft auch, ob die Angebotsstrategie erkennbar ist und ob das Angebot mit den strategischen Zielen aus A1 übereinstimmt.

D2 · Didaktische Konzeption der Weiterbildungsangebote

Die didaktische Konzeption ist integraler Bestandteil des Weiterbildungskonzepts, zeigt die didaktische Grundidee und wesentliche Entscheidungen mit Begründungen auf und beinhaltet eine Grobplanung. Lerninhalte sind fachlich aktuell und didaktisch begründet aufgebaut. Lernformen und Lern-Settings ermöglichen wirksame und individuelle Lernprozesse und stellen einen Praxisbezug her. Formen zur Überprüfung des Lernerfolgs sind auf die angestrebten Kompetenzen ausgerichtet und erwachsenengerecht gestaltet.

noch zu prüfen
03_Prozess_Kursentwicklung_V3.pdfteilweise nachgewiesen

Der Prozess sieht die Erstellung und fachliche Prüfung von Kursunterlagen sowie eine Pilotdurchführung mit Auswertung vor. Didaktische Konzeption, Lernformen und Lernerfolgsüberprüfung werden im Prozessschritt nicht inhaltlich beschrieben, sondern nur als Ergebnis (Kursunterlagen V1) erwähnt.

Kursunterlagen erstellen und fachlich prüfen / Dozierende, Bereichsleitung / Kursunterlagen V1; Pilotdurchführung mit Rückmeldung / Dozierende / Auswertung Pilot

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.70 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

05_Teilnehmendenfeedback_2025.xlsxnoch zu prüfen

Die Freitextrückmeldungen enthalten Hinweise auf veraltete Lerninhalte und nicht aktuelle Kursunterlagen, was die Anforderung an fachlich aktuelle Lerninhalte berührt. Der tiefe Wert bei Kursunterlagen (3.8) und mehrfache Kritik an veralteten Inhalten deuten auf eine mögliche Lücke hin.

Kursunterlagen | 3.8 Die Unterlagen enthalten mehrere veraltete Verweise. Unterlagen könnten aktueller sein.

Lücke: Mehrfach belegte Kritik an veralteten Kursunterlagen ohne Nachweis von Aktualisierungsmassnahmen.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.83 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

Vorgeschlagene Fragen

  • Wie begründen Sie die Wahl der Lern-Settings und Lernarrangements in Ihren Weiterbildungsangeboten?
  • Wie stellen Sie sicher, dass die didaktische Konzeption Ihrer Angebote mit den andragogischen Leitideen der Institution übereinstimmt?
  • Welche Formen zur Überprüfung des Lernerfolgs setzen Sie ein, und wie sind diese auf die angestrebten Kompetenzen ausgerichtet?
  • Wie und in welchem Rhythmus überprüfen und aktualisieren Sie die didaktische Konzeption Ihrer Angebote?

Auditorhinweis: Der Auditor prüft, ob die didaktische Konzeption eine Grobplanung, eine Begründung der Lern-Settings und eine Beschreibung der Überprüfungsformen des Lernerfolgs enthält. Er schaut, ob die didaktische Grundidee erkennbar auf die andragogischen Leitideen aus A2 abgestützt ist. Ein Scheinerfüllungsindiz ist ein Konzept, das Lernformen auflistet, ohne zu begründen, warum diese für die angestrebten Kompetenzen geeignet sind. Der Auditor prüft auch, ob formative und/oder summative Formen zur Beurteilung der Lernfortschritte festgelegt und erwachsenengerecht gestaltet sind.

E1 · Information

Die öffentlichen Informationen zur Institution sind aktuell, verständlich und gut zugänglich und beinhalten wichtige Aspekte zu Organisation, Trägerschaft und andragogischen Leitideen. Die Ausschreibungen zu Weiterbildungsangeboten machen Kompetenzen und Ziele transparent, zeigen Lerninhalte und Lernformen auf, informieren vollständig über Kosten und beschreiben den rechtlichen Rahmen einschliesslich der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

teilweise nachgewiesen

Noch kein Nachweis zugeordnet. Der Prüfpunkt bleibt offen.

Vorgeschlagene Fragen

  • Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Ausschreibungen alle relevanten Informationen enthalten und aktuell sind?
  • Wie sind Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen für Interessierte zugänglich, und welche wesentlichen Punkte regeln sie?
  • Wie ist das Anmeldeverfahren für abschlussbezogene Angebote gestaltet, und wie werden Interessierte darüber informiert?
  • Wie überprüfen Sie, ob Ihre Informationen von den Zielgruppen als transparent und vollständig wahrgenommen werden?

Auditorhinweis: Der Auditor prüft, ob die Ausschreibungen Kompetenzen und Ziele, Lerninhalte, Lernformen, vollständige Kosteninformationen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Er schaut, ob die Informationen auf mehreren Kanälen zugänglich und aktuell sind. Ein Scheinerfüllungsindiz ist, wenn Ausschreibungen zwar vorhanden sind, aber wesentliche Angaben wie Kosten, Voraussetzungen oder Vertragsbedingungen fehlen oder schwer auffindbar sind. Der Auditor prüft auch, ob das Anmeldeverfahren bei abschlussbezogenen Angeboten transparent beschrieben ist.

E2 · Teilnehmendenauswahl

Die Weiterbildungsanbieter stellen die Ausrichtung und Zielgruppen klar dar, definieren Voraussetzungen und angestrebte Kompetenzen, bieten individuelle Beratung an und legen bei Niveaukursen oder längeren Lehrgängen Auswahlverfahren fest. Die Anforderungen an Teilnehmende sind klar und eindeutig dargestellt, werden nach zwingenden und erwünschten Voraussetzungen unterschieden und können nachvollziehbar überprüft werden.

teilweise nachgewiesen

Noch kein Nachweis zugeordnet. Der Prüfpunkt bleibt offen.

Vorgeschlagene Fragen

  • Wie stellen Sie sicher, dass Interessierte die Voraussetzungen für ein Angebot tatsächlich erfüllen, bevor sie aufgenommen werden?
  • Wie ist Ihr Beratungsangebot für Interessierte gestaltet, und wie unterstützen Sie diese bei der Wahl des passenden Angebots?
  • Welche Auswahlverfahren setzen Sie bei Niveaukursen oder längeren Lehrgängen ein, und wie sind diese dokumentiert?
  • Wie unterscheiden Sie in Ihren Ausschreibungen zwischen zwingenden und erwünschten Voraussetzungen?

Auditorhinweis: Der Auditor prüft, ob die Anforderungen an Teilnehmende in den Ausschreibungen klar nach zwingenden und erwünschten Voraussetzungen unterschieden werden und ob Auswahlverfahren für Niveaukurse oder längere Lehrgänge dokumentiert sind. Er schaut, ob individuelle Beratungsangebote bestehen und wie die Passung der Teilnehmenden zum Angebot sichergestellt wird. Ein Scheinerfüllungsindiz ist, wenn Voraussetzungen zwar aufgelistet, aber nicht überprüfbar sind oder wenn keine Beratungsangebote für Interessierte existieren. Der Auditor prüft auch die Abbruchquote als Wirkungsindikator für fehlende Passung.

F1 · Lerninfrastruktur und Lernumgebung

Lerninfrastruktur und technische Geräte unterstützen die Kompetenzentwicklung, ermöglichen die geplanten Lernformen, entsprechen dem Lernverständnis und dem Stand der Technik, sind einsatzfähig und erfüllen gesetzliche Vorgaben und Anforderungen des Gesundheitsschutzes. Die physische und virtuelle Lernumgebung ist lernförderlich eingerichtet, erfüllt Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit, Ökologie und Hygiene und ermöglicht bei entsprechenden Angeboten den barrierefreien Zugang.

teilweise nachgewiesen
05_Teilnehmendenfeedback_2025.xlsxteilweise nachgewiesen

Der Durchschnittswert für Räumlichkeiten und Infrastruktur von 4.6 deutet auf eine positiv wahrgenommene Lernumgebung hin. Detaillierte Aussagen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, Gesundheitsschutz oder barrierefreiem Zugang sind im Dokument nicht enthalten.

Räumlichkeiten und Infrastruktur | 4.6

Lücke: Keine Aussagen zu gesetzlichen Vorgaben, Gesundheitsschutz oder barrierefreiem Zugang.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.70 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

Vorgeschlagene Fragen

  • Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Lerninfrastruktur die in den Weiterbildungskonzepten vorgesehenen Lernformen tatsächlich ermöglicht?
  • Wie überprüfen Sie regelmässig, ob die Lerninfrastruktur den Bedürfnissen der Ausbildenden entspricht, und wie reagieren Sie auf festgestellte Mängel?
  • Welche Massnahmen haben Sie getroffen, um die Sicherheit der Teilnehmenden und Ausbildenden in Ihren Lernräumen zu gewährleisten?
  • Wie gehen Sie mit technologiebasierten Lernumgebungen um, und welche Leitlinien gelten für deren Auswahl und Einsatz?

Auditorhinweis: Der Auditor prüft, ob Richtlinien zu Unterrichts- und Lernräumen sowie zur Lerninfrastruktur vorliegen und ob diese sowohl physische als auch digitale Lernumgebungen abdecken. Er schaut, ob Sicherheitsdispositionen dokumentiert sind und ob die Infrastruktur nachweislich gewartet und einsatzfähig ist. Ein Scheinerfüllungsindiz ist, wenn Richtlinien zwar vorhanden sind, aber keine Verbindung zu den tatsächlich genutzten Räumen und Geräten besteht oder wenn gesetzliche Vorgaben zum Gesundheitsschutz nicht nachgewiesen werden können. Der Auditor prüft auch, ob die Infrastruktur die geplanten Lernformen aus den Weiterbildungskonzepten tatsächlich ermöglicht.

G1 · Planung von Lerneinheiten und Lernsituationen

Die Instrumente zur Planung von Lernprozessen werden nach einheitlichen didaktischen Vorgaben eingesetzt, beinhalten wesentliche didaktische Elemente zur Bestimmung von Lernsituationen und zeigen die Rollen der Beteiligten auf. Die didaktische Planung berücksichtigt konzeptionelle Vorgaben, ist auf den Lernstand und die Bedürfnisse der Teilnehmenden ausgerichtet, berücksichtigt verschiedene Lernphasen und wird regelmässig überprüft und weiterentwickelt.

teilweise nachgewiesen

Noch kein Nachweis zugeordnet. Der Prüfpunkt bleibt offen.

Vorgeschlagene Fragen

  • Welche didaktischen Vorgaben gelten in Ihrer Institution für die Planung von Lerneinheiten, und wie werden diese an Ausbildende weitergegeben?
  • Wie berücksichtigen Sie bei der Planung von Lerneinheiten den unterschiedlichen Lernstand und die Bedürfnisse der Teilnehmenden?
  • Wie stellen Sie sicher, dass die Feinplanung der Lerneinheiten mit den konzeptionellen Vorgaben aus dem Weiterbildungskonzept übereinstimmt?
  • Wie überprüfen und weiterentwickeln Sie die Planungsinstrumente und -vorgaben in Ihrer Institution?

Auditorhinweis: Der Auditor prüft mehrere Planungsdokumente auf ihre didaktische Qualität und schaut, ob einheitliche didaktische Vorgaben erkennbar sind und ob die Planung auf den Lernstand und die Bedürfnisse der Teilnehmenden ausgerichtet ist. Er achtet darauf, ob verschiedene Lernphasen berücksichtigt werden und ob die Planung die Rollen der Beteiligten aufzeigt. Ein Scheinerfüllungsindiz ist, wenn Planungen zwar formal vorhanden sind, aber keine didaktische Begründung enthalten oder wenn alle Planungen identisch aussehen, unabhängig von Zielgruppe und Inhalt. Der Auditor prüft auch, ob didaktische Leitlinien für die Planungsinstrumente institutionell verankert sind.

G2 · Methodische Umsetzung von Lerneinheiten

Die angewendeten Lehr- und Lernmethoden, Medien und Lernmaterialien sind auf die konzeptionellen Vorgaben abgestützt, passen zur Zielgruppe und zu den Lernvoraussetzungen, berücksichtigen unterschiedliche Lernprägungen und ermöglichen eine Vielfalt von Lernaktivitäten. Selbstlernaktivitäten ermöglichen differenziertes Lernen und werden klar angeleitet. Beim Einsatz technologiebasierter Lern-Settings werden Medien und Methoden konzeptgestützt entwickelt und getestet.

noch zu prüfen
05_Teilnehmendenfeedback_2025.xlsxnoch zu prüfen

Mehrere Freitextrückmeldungen weisen wiederholt auf veraltete oder unzureichende Kursunterlagen hin, was auf eine Schwäche bei Lernmaterialien hindeutet. Der tiefe Durchschnittswert von 3.8 für Kursunterlagen bestätigt dies. Es ist zu prüfen, ob Massnahmen zur Aktualisierung eingeleitet wurden.

Kursunterlagen | 3.8 Die Unterlagen wirken allerdings veraltet, teils noch Stand 2021. Die Kursunterlagen entsprechen nicht dem Vortrag, das war verwirrend. Unterlagen dringend überarbeiten, sonst sehr guter Kurs.

Lücke: Wiederholt kritisierte, veraltete Kursunterlagen ohne dokumentierte Massnahmen zur Behebung.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.88 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

Vorgeschlagene Fragen

  • Wie wählen Sie Lernmethoden und Medien aus, und wie stellen Sie sicher, dass diese zu den Lernvoraussetzungen und Lernprägungen der Teilnehmenden passen?
  • Wie fördern Sie mit Ihren Methoden den Transfer des Gelernten in die Praxis der Teilnehmenden?
  • Wie leiten Sie Selbstlernaktivitäten an, und wie überprüfen Sie, ob diese von den Teilnehmenden sinnvoll genutzt werden?
  • Wie gehen Sie bei der Entwicklung und dem Einsatz technologiebasierter Lernmedien vor, und wie testen Sie diese vor dem Einsatz?

Auditorhinweis: Der Auditor prüft konkrete Beispiele von Lernformen, Methoden, Selbstlernaufgaben und Lernmedien auf ihre Passung zur Zielgruppe und zu den angestrebten Kompetenzen. Er schaut, ob Methoden für den Lerntransfer und die Überprüfung des Lernerfolgs vorhanden sind und ob diese auf die Voraussetzungen der Teilnehmenden ausgerichtet sind. Ein Scheinerfüllungsindiz ist, wenn immer dieselben Methoden eingesetzt werden, unabhängig von Zielgruppe und Lerninhalt, oder wenn Selbstlernaktivitäten nicht klar angeleitet sind. Bei technologiebasierten Settings prüft der Auditor, ob Medien und Methoden konzeptgestützt entwickelt und getestet wurden.

H1 · Evaluation der Weiterbildungsangebote

Die Evaluation der Weiterbildungsangebote erfolgt systematisch und regelmässig, nutzt zweckmässige und komplementäre Instrumente, findet kontinuierlich innerhalb, am Ende und nach der Durchführung statt und umfasst eine sorgfältige Interpretation der Ergebnisse. Sie erfasst Stärken und Schwächen, beinhaltet Vorschläge zur ergebnisbasierten Weiterentwicklung, bezieht externe Eingaben ein und ermöglicht die Prüfung der Lernwirksamkeit.

nachgewiesen
07_Auditbericht_2025.pdfnachgewiesen

Die Teilnehmendenzufriedenheit wird systematisch erhoben und ausgewertet: 240 Rückmeldungen wurden ausgewertet, und der Wert stieg von 4,4 auf 4,7 von 5. Dies belegt eine regelmässige und systematische Evaluation.

Die Teilnehmendenzufriedenheit stieg von 4,4 auf 4,7 von 5 bei 240 ausgewerteten Rückmeldungen.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.85 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

03_Prozess_Kursentwicklung_V3.pdfteilweise nachgewiesen

Die Pilotdurchführung mit Rückmeldung und anschliessender Überarbeitung ist als fester Prozessschritt verankert, was eine systematische Evaluation vor der Regeldurchführung sicherstellt. Eine kontinuierliche Evaluation während und nach der Regeldurchführung ist im Prozess nicht beschrieben.

Pilotdurchführung mit Rückmeldung / Dozierende / Auswertung Pilot; Überarbeitung und Freigabe zur Regeldurchführung / Geschäftsleitung / Freigabe Kurs

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.75 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

05_Teilnehmendenfeedback_2025.xlsxteilweise nachgewiesen

Das Dokument belegt eine systematische Evaluation mit 240 ausgewerteten Rückmeldungen, einer Rücklaufquote von 82 % und einer differenzierten Auswertung nach Kriterien. Die Freitextrückmeldungen zeigen qualitative Eingaben. Allerdings fehlen Hinweise auf Massnahmen, die aus den Ergebnissen abgeleitet wurden, sowie auf Evaluationen nach der Durchführung oder Prüfung der Lernwirksamkeit.

Ausgewertete Rückmeldungen | 240 Gesamtdurchschnitt (1–5) | 4.7 Rücklaufquote | 82 %

Lücke: Keine Hinweise auf ergebnisbasierte Weiterentwicklungsmassnahmen oder Prüfung der Lernwirksamkeit.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.85 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

06_Managementbewertung_2024.pdfteilweise nachgewiesen

Es wurden 218 Rückmeldungen ausgewertet und die Ergebnisse interpretiert, was auf eine systematische Evaluation hindeutet. Stärken und Schwächen werden benannt. Eine Beschreibung der eingesetzten Evaluationsinstrumente, der Lernwirksamkeitsprüfung oder externer Eingaben fehlt.

Im Berichtsjahr wurden 218 Rückmeldungen ausgewertet. Die Fachkompetenz der Dozierenden wird durchgängig sehr gut bewertet. Kritische Rückmeldungen betreffen wiederholt die Kursunterlagen.

Lücke: Beschreibung der Evaluationsinstrumente, Lernwirksamkeitsprüfung und externe Eingaben werden nicht thematisiert.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.75 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

Vorgeschlagene Fragen

  • Welche Evaluationsmethoden und -instrumente setzen Sie ein, und wie ergänzen sich diese gegenseitig?
  • Können Sie einen konkreten Evaluationsprozess beschreiben, und welche Konsequenzen haben Sie aus den Ergebnissen gezogen?
  • Wie stellen Sie sicher, dass Evaluationsergebnisse den Beteiligten – Teilnehmenden, Ausbildenden und Angebotsleitenden – zugänglich gemacht werden?
  • Wie überprüfen Sie die Lernwirksamkeit Ihrer Angebote, und welche Indikatoren nutzen Sie dafür?

Auditorhinweis: Der Auditor prüft, ob die Evaluation systematisch und mit komplementären Instrumenten erfolgt und ob sie Rückmeldungen von verschiedenen Beteiligten (Teilnehmende, Ausbildende, ggf. Arbeitgebende) einbezieht. Er schaut, ob mindestens ein dokumentierter Evaluationsprozess mit Zielen, Ergebnissen und abgeleiteten Konsequenzen vorliegt. Ein Scheinerfüllungsindiz ist eine Evaluation, die nur aus einer Abschlussbefragung besteht, ohne dass die Ergebnisse interpretiert und in Massnahmen umgesetzt werden. Der Auditor prüft auch, ob die Lernwirksamkeit überprüft wird und ob Evaluationsergebnisse den relevanten Anspruchsgruppen zugänglich gemacht werden.

H2 · Feedback für Ausbildende und Lernbegleitende

Die Verantwortlichen fördern eine konstruktive Feedback-Kultur, verstehen Feedback als Instrument zur Qualitätsentwicklung, klären Verantwortlichkeiten und Vertraulichkeit im Umgang mit Feedbacks und pflegen verschiedene Formen des Feedbacks wie Teilnehmenden-Rückmeldungen, kollegiales Feedback, Hospitationen und Mitarbeitendengespräche. Die Reflexion und Umsetzung der erhaltenen Rückmeldungen durch die Mitarbeitenden wird gefördert.

teilweise nachgewiesen
05_Teilnehmendenfeedback_2025.xlsxteilweise nachgewiesen

Teilnehmenden-Rückmeldungen sind vorhanden und werden systematisch erfasst. Das Dokument zeigt, dass Feedbacks ausgewertet werden. Hinweise auf kollegiales Feedback, Hospitationen oder Mitarbeitendengespräche sowie auf die Förderung der Reflexion durch Ausbildende fehlen jedoch.

Gesamtdurchschnitt (1–5) | 4.7 Gesamtdurchschnitt Vorjahr | 4.4

Lücke: Keine Belege für kollegiales Feedback, Hospitationen oder Mitarbeitendengespräche als weitere Feedbackformen.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.80 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

06_Managementbewertung_2024.pdfteilweise nachgewiesen

Die Auswertung von Teilnehmenden-Rückmeldungen und deren Nutzung für Entwicklungsmassnahmen (Überarbeitung Kursunterlagen) ist dokumentiert. Kollegiales Feedback, Hospitationen und Mitarbeitendengespräche werden nicht erwähnt.

Kritische Rückmeldungen betreffen wiederholt die Kursunterlagen. [...] 3 Kursunterlagen Arbeitssicherheit überarbeiten Bereichsleitung Bildung Q3 2025

Lücke: Kollegiales Feedback, Hospitationen und Mitarbeitendengespräche als Feedbackformen werden nicht thematisiert. Der Termin Q3 2025 für die Überarbeitung der Kursunterlagen ist abgelaufen (heutiges Datum: 2026-07-30); eine Umsetzung ist nicht belegt.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.80 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

Vorgeschlagene Fragen

  • Welche verschiedenen Formen des Feedbacks setzen Sie ein, und wie stellen Sie sicher, dass Feedbackergebnisse zu konkreten Verbesserungen führen?
  • Wie ist die Hospitation in Ihrer Institution geregelt, und wie werden die Ergebnisse mit den betroffenen Ausbildenden besprochen?
  • Wie fördern Sie die Reflexion des eigenen Handelns bei Ihren Ausbildenden und Lernbegleitenden?
  • Wie sind Verantwortlichkeiten und Vertraulichkeit im Umgang mit Feedbacks geregelt, und wissen alle Beteiligten darüber Bescheid?

Auditorhinweis: Der Auditor prüft, ob verschiedene Formen des Feedbacks – Teilnehmenden-Rückmeldungen, kollegiales Feedback, Hospitationen und Mitarbeitendengespräche – dokumentiert sind und ob Verantwortlichkeiten und Vertraulichkeit geregelt sind. Er schaut, ob eine Zusammenstellung der Hospitationen des vergangenen Jahres vorliegt und ob aus Feedbacks erkennbar Konsequenzen für die Lernprozesse abgeleitet werden. Ein Scheinerfüllungsindiz ist, wenn Feedbackinstrumente zwar vorhanden sind, aber keine Verbindung zwischen Feedbackergebnissen und konkreten Verbesserungen nachgewiesen werden kann. Der Auditor prüft auch, ob Ausbildende die Reflexion ihres Handelns als selbstverständlichen Teil ihrer Arbeit verstehen.

H3 · Zufriedenheit mit den institutionellen Dienstleistungen

Die Institution richtet ihre administrativen und organisatorischen Dienstleistungen kundinnen- und kundenorientiert aus: Informationen sind zugänglich, Fragen werden rasch geklärt, das Vorgehen bei Reklamationen und Beschwerden ist geregelt und diese werden zeitnah bearbeitet. Die Kundinnen- und Kundenzufriedenheit wird regelmässig mit geeigneten Instrumenten evaluiert, Ergebnisse werden ausgewertet und Entwicklungsmassnahmen werden abgeleitet.

teilweise nachgewiesen
09_Reklamationsprozess.pdfnachgewiesen

Das Dokument regelt explizit das Vorgehen bei Reklamationen mit klaren Fristen, einer verbindlichen Antwortfrist von fünf Arbeitstagen, einer Zwischenbescheidpflicht sowie einer Eskalationsregelung. Die Ursachenermittlung und Wirksamkeitsprüfung von Massnahmen belegen eine systematische Bearbeitung. Die nächste Überprüfung des Prozesses ist für Februar 2027 vorgesehen und noch nicht fällig.

Verbindliche Antwortfrist: Die inhaltliche Antwort erfolgt spätestens fünf Arbeitstage nach Eingang der Reklamation. Ist eine abschliessende Klärung in dieser Frist nicht möglich, wird innerhalb der Frist ein Zwischenbescheid mit Angabe des weiteren Vorgehens erteilt. Jede Fristüberschreitung ist in der Reklamationsliste zu begründen.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.95 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

05_Teilnehmendenfeedback_2025.xlsxteilweise nachgewiesen

Die Kundenzufriedenheit wird mit einer Rücklaufquote von 82 % und einer Weiterempfehlungsquote von 94 % regelmässig evaluiert und ausgewertet. Hinweise auf abgeleitete Entwicklungsmassnahmen oder ein geregeltes Beschwerdeverfahren sind im Dokument nicht enthalten.

Rücklaufquote | 82 % Weiterempfehlungsquote | 94 %

Lücke: Keine Belege für abgeleitete Entwicklungsmassnahmen oder ein geregeltes Reklamations- und Beschwerdeverfahren.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.82 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

06_Managementbewertung_2024.pdfteilweise nachgewiesen

Reklamationen werden erfasst und ausgewertet; die Ursache der überschrittenen Antwortfrist wurde identifiziert und eine Massnahme (Wiedervorlage) beschlossen. Die Antwortfrist von 5 Arbeitstagen wurde jedoch mit durchschnittlich 6,8 Arbeitstagen nachweislich verfehlt. Der Termin Q1 2025 für die Einrichtung der Wiedervorlage ist abgelaufen (heutiges Datum: 2026-07-30); eine Umsetzung ist nicht belegt.

Es wurden neun Reklamationen erfasst. Die durchschnittliche Antwortzeit lag über der festgelegten Frist von fünf Arbeitstagen. Als Ursache wurde die fehlende Wiedervorlage im Sekretariat benannt. [...] 2 Wiedervorlage für Reklamationen einrichten Sekretariat Q1 2025

Lücke: Die Antwortfrist von 5 Arbeitstagen wurde mit 6,8 Arbeitstagen nachweislich verfehlt. Der Massnahmentermin Q1 2025 ist abgelaufen; eine Umsetzung ist nicht dokumentiert.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.90 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

07_Auditbericht_2025.pdfteilweise nachgewiesen

Die Teilnehmendenzufriedenheit wird systematisch erhoben (240 Rückmeldungen, Anstieg auf 4,7/5). Jedoch wurde eine geringfügige Abweichung festgestellt: In drei von zwölf geprüften Fällen wurde die Antwortfrist von fünf Arbeitstagen überschritten, in einem Fall um sieben Arbeitstage, ohne dokumentierte Begründung. Die Massnahme zur Sicherstellung der Antwortfristen (Termin 31.01.2026) ist zum heutigen Datum abgelaufen und ein Umsetzungsnachweis fehlt.

Der Reklamationsprozess sieht eine Antwortfrist von fünf Arbeitstagen vor. In drei von zwölf geprüften Fällen wurde diese Frist überschritten, in einem Fall um sieben Arbeitstage. Eine Begründung war nicht dokumentiert.

Lücke: Massnahme 2 (Antwortfristen im Reklamationsprozess sicherstellen, Termin 31.01.2026) ist abgelaufen; Umsetzungsnachweis fehlt. Zudem liegt eine dokumentierte Abweichung bei der Fristeneinhaltung vor.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.90 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

08_Massnahmenplan_2025.xlsxteilweise nachgewiesen

Massnahme 2 adressiert die Antwortfristen im Reklamationsprozess und wurde fristgerecht per 28.01.2026 abgeschlossen (Frist 31.01.2026). Als Nachweis liegt ein Schulungsnachweis vom 14.01.2026 sowie eine eingerichtete Wiedervorlage vor. Ob das Reklamationswesen insgesamt den Normanforderungen entspricht, kann aus diesem Eintrag allein nicht vollständig beurteilt werden.

Antwortfristen im Reklamationsprozess sicherstellen | abgeschlossen | 28.01.2026 | Schulungsnachweis vom 14.01.2026, Wiedervorlage eingerichtet

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.78 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

10_Reklamationsliste_2025.xlsxteilweise nachgewiesen

Die Reklamationsliste dokumentiert systematisch Eingang, Antwortzeit und Massnahmen für 12 Reklamationen im Jahr 2025. Die Auswertung zeigt eine Einhaltungsquote von 75 %, was bedeutet, dass 3 von 12 Fällen die Frist überschritten haben. Bei Fall 10 wird explizit festgehalten, dass die Massnahme aus Fall 4 nicht wirksam war, was auf eine Lücke im Massnahmen-Follow-up hinweist.

10 | 07.10.2025 | Arbeitssicherheit für Vorgesetzte | Erneut veraltete Unterlagen | 22.10.2025 | 11 | nein | Massnahme aus Fall 4 nicht wirksam

Lücke: Fall 4 (Frist überschritten, 10 Arbeitstage) und Fall 7 (Frist überschritten, 10 Arbeitstage) sowie Fall 10 (Frist überschritten, 11 Arbeitstage) zeigen Fristüberschreitungen. Zudem belegt Fall 10 explizit, dass die Massnahme aus Fall 4 nicht wirksam umgesetzt wurde — ein nachweisbarer Mangel im Massnahmen-Follow-up.

KI-Vorschlag · anthropic/claude-sonnet-4.6 · Vertrauenswert 0.85 · Entscheidung durch Auditor erforderlich

Vorgeschlagene Fragen

  • Mit welchen Instrumenten erheben Sie die Zufriedenheit Ihrer Teilnehmenden mit den administrativen und organisatorischen Dienstleistungen, und wie werten Sie die Ergebnisse aus?
  • Können Sie ein Beispiel nennen, bei dem eine Kundenrückmeldung oder Beschwerde zu einer konkreten Verbesserung einer Dienstleistung geführt hat?
  • Wie ist das Beschwerdemanagement in Ihrer Institution geregelt, und wie stellen Sie sicher, dass Teilnehmende die Reklamationswege kennen?
  • Wie stellen Sie sicher, dass Beschwerden zeitnah bearbeitet werden, und wer ist dafür verantwortlich?

Feststellung 2025

  • positiv: Teilnehmendenzufriedenheit deutlich gesteigert
  • geringfuegige abweichung: Antwortfrist bei Reklamationen überschritten

Auditorhinweis: Der Auditor prüft, ob die Institution die Zufriedenheit mit administrativen und organisatorischen Dienstleistungen regelmässig mit geeigneten Instrumenten erhebt und ob Ergebnisse ausgewertet und Entwicklungsmassnahmen abgeleitet werden. Er schaut, ob das Beschwerdemanagement klar geregelt und für Teilnehmende zugänglich ist. Ein Scheinerfüllungsindiz ist, wenn Kundenbefragungen zwar durchgeführt werden, die Ergebnisse aber nicht zu nachweisbaren Verbesserungen geführt haben. Der Auditor prüft auch, ob Teilnehmende die Reklamationswege kennen und ob Beschwerden zeitnah bearbeitet werden.