C1 Anforderungsprofile und Qualifikation
Das eingesetzte Weiterbildungspersonal erfüllt fachliche und erwachsenenbildnerische Anforderungen und weist die geforderten formalen Abschlüsse nach. Bei der Erstzertifizierung müssen mindestens eine Person bzw. 10 % der Ausbildenden mit mehr als 150 Stunden Tätigkeit pro Jahr ein SVEB-Zertifikat oder Analoges besitzen. Bei der Rezertifizierung müssen mindestens 80 % dieser Personen über ein SVEB-Zertifikat oder Analoges verfügen; neue Ausbildende müssen dieses spätestens 3 Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit erwerben.
Vorliegende Nachweise
- 03_Prozess_Kursentwicklung_V3.pdf
Schritt 4 sieht eine Qualifikationsprüfung der Dozierenden vor und das Ergebnis ist ein dokumentierter Qualifikationsnachweis. Das Dokument macht jedoch keine Aussagen zu spezifischen Anforderungen wie SVEB-Zertifikat oder Prozentvorgaben gemäss Norm.
- 08_Massnahmenplan_2025.xlsxLücke: Die Massnahme zur Wirksamkeitskontrolle für externe Dozierende ist per 31.03.2026 fällig und offen; zum heutigen Datum 30.07.2026 ist die Frist um rund vier Monate überschritten ohne Nachweis einer Umsetzung.
Massnahme 4 zur Definition einer Wirksamkeitskontrolle für externe Dozierende betrifft direkt die Anforderungsprofile und Qualifikationsnachweise des Weiterbildungspersonals. Die Massnahme ist mit Fälligkeit 31.03.2026 offen und damit zum heutigen Datum 30.07.2026 überfällig, ohne dass ein Abschluss oder Nachweis dokumentiert ist.
- 04_Weiterbildungsmatrix_2025.xlsxLücke: Anforderungsprofile und formale Qualifikationsnachweise (z. B. SVEB-Zertifikat) sind im Dokument nicht enthalten.
Das Dokument enthält keine Angaben zu formalen Abschlüssen, SVEB-Zertifikaten oder analogen Qualifikationen des eingesetzten Weiterbildungspersonals. Es werden lediglich Weiterbildungsmassnahmen des Jahres 2025 aufgeführt, nicht aber die geforderten Grundqualifikationen.
Vorjahr
- verbesserungspotenzial
Wirksamkeitskontrolle bei externen Dozierenden nicht geregelt
Hinweis: Der Auditor prüft die Liste aller Ausbildenden und Lernbegleitenden auf Vollständigkeit und achtet darauf, ob die Einteilung nach der Grenze von 150 Kontaktstunden pro Jahr korrekt vorgenommen wurde. Er überprüft, ob die geforderten Quoten für das SVEB-Zertifikat oder analoge Qualifikationen erfüllt sind, und prüft bei analogen Qualifikationen, ob die drei Bedingungen (vergleichbare Kompetenzen, vergleichbarer Umfang, mindestens 150 Stunden Praxis über zwei Jahre) nachgewiesen sind. Ein Scheinerfüllungsindiz ist, wenn Kontaktstunden systematisch zu tief ausgewiesen werden, um die Qualifikationspflicht zu umgehen. Bei der Rezertifizierung prüft der Auditor, ob neue Ausbildende einen Plan zur Erlangung des SVEB-Zertifikats innerhalb von drei Jahren haben.
Nur Stichworte, keine ausformulierten Sätze. Daraus entsteht der Berichtsentwurf. Sie können auch diktieren — AuditFlow verdichtet das Gesprochene zu Stichworten.