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F1 Lerninfrastruktur und Lernumgebung

Lerninfrastruktur und technische Geräte unterstützen die Kompetenzentwicklung, ermöglichen die geplanten Lernformen, entsprechen dem Lernverständnis und dem Stand der Technik, sind einsatzfähig und erfüllen gesetzliche Vorgaben und Anforderungen des Gesundheitsschutzes. Die physische und virtuelle Lernumgebung ist lernförderlich eingerichtet, erfüllt Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit, Ökologie und Hygiene und ermöglicht bei entsprechenden Angeboten den barrierefreien Zugang.

teilweise nachgewiesen

Vorliegende Nachweise

  • 05_Teilnehmendenfeedback_2025.xlsxLücke: Keine Aussagen zu gesetzlichen Vorgaben, Gesundheitsschutz oder barrierefreiem Zugang.

    Der Durchschnittswert für Räumlichkeiten und Infrastruktur von 4.6 deutet auf eine positiv wahrgenommene Lernumgebung hin. Detaillierte Aussagen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, Gesundheitsschutz oder barrierefreiem Zugang sind im Dokument nicht enthalten.

Vorjahr

Keine Feststellung.

Hinweis: Der Auditor prüft, ob Richtlinien zu Unterrichts- und Lernräumen sowie zur Lerninfrastruktur vorliegen und ob diese sowohl physische als auch digitale Lernumgebungen abdecken. Er schaut, ob Sicherheitsdispositionen dokumentiert sind und ob die Infrastruktur nachweislich gewartet und einsatzfähig ist. Ein Scheinerfüllungsindiz ist, wenn Richtlinien zwar vorhanden sind, aber keine Verbindung zu den tatsächlich genutzten Räumen und Geräten besteht oder wenn gesetzliche Vorgaben zum Gesundheitsschutz nicht nachgewiesen werden können. Der Auditor prüft auch, ob die Infrastruktur die geplanten Lernformen aus den Weiterbildungskonzepten tatsächlich ermöglicht.

Nur Stichworte, keine ausformulierten Sätze. Daraus entsteht der Berichtsentwurf. Sie können auch diktieren — AuditFlow verdichtet das Gesprochene zu Stichworten.

Funktioniert auf Handy und Tablet.